Stellungnahme des WUK Vorstands

(c) Heribert Corn

Stellungnahme des WUK Vorstands

zu den von Asyl in Not erhobenen Vorwürfen

Es erscheint uns nicht zielführend, über Medien zu kommunizieren. Aufgrund von haltlosen Anschuldigungen sehen wir uns aber zu dieser öffentlichen Reaktion veranlasst. Wir als WUK Vorstand nehmen zu den von Asyl in Not erhobenen Vorwürfen wie folgt Stellung:
 
Die NGO Asyl in Not nutzt seit vielen Jahren Räume des Interkulturellen Bereichs (IKB) im WUK, einem von sieben Bereichen der WUK-Selbstverwaltung.* Die Voraussetzungen für diese Raumnutzung sind in der Bereichsordnung geregelt. Verpflichtend ist für alle WUK-Nutzer_innen die aktive Beteiligung am Bereichs- und am Vereinsleben. Dies beinhaltet die Vereinsmitgliedschaft im WUK und die regelmäßige Teilnahme an Plena, der ersten Anlaufstelle für bereichsinterne Klärungen.
 
In einer Generalversammlung im Juli 2020 haben sich die WUK-Vereinsmitglieder mit deutlicher Mehrheit für ein Paket „Mietvertrag und Sanierung“ mit der Stadt Wien ausgesprochen. Diese demokratische Entscheidung der Basis ist von allen WUK-Tätigen zu akzeptieren.
 
Die selbstverwalteten Bereiche haben im Zuge dessen eine Rechtssicherheit gegenüber dem WUK-Verein verlangt, um ihre Existenz in den Räumen abzusichern und dafür im Gegenzug die anfallenden finanziellen Beiträge zu leisten. Zu diesem Zweck wurde zwischen Verein WUK und den selbstverwalteten Bereichen eine Nutzungsvereinbarung erarbeitet. Der Mietvertrag mit der Stadt Wien sieht vor, dass eine Nutzungsvereinbarung nur mit den dort benannten Nutzungseinheiten abgeschlossen werden kann. Das sind im Wesentlichen die sieben selbstverwalteten Bereiche, keinesfalls jedoch die ca. 150 Initiativen und Gruppen selbst, die Teil der Bereiche sind. 

Die Behauptung, dass der WUK-Vorstand Asyl in Not auf die Straße setzen will, entbehrt daher jeglicher faktischen und rechtlichen Grundlage!
 
Der Interkulturelle Bereich (IKB) ist mit dem Verein WUK zu einer Einigung gekommen. Asyl in Not muss sich daher jetzt mit dem IKB ins Einvernehmen setzen und sich wie alle WUK-Gruppen an die Bereichsordnung halten. Das ist primär eine Frage der Selbstverwaltung und ein Klärungsprozess, der im Bereich stattfinden muss, und nicht eine Frage des Vereins WUK.

Der Vereinsvorstand ist Vermittler und Mediator. Er achtet das Prinzip der Selbstverwaltung und trifft daher in Bereichsangelegenheiten keine Entscheidungen.
 
– WUK Vorstand
 
*Das WUK ist gelebte Vielfalt: Auf 12.000 m2 nutzen rund 200.000 Menschen jährlich die unterschiedlichen Angebote des WUK. Diese Vielfalt ist intern in drei Einheiten organisiert, für die der Verein WUK das organisatorische und rechtliche Dach ist: das Kulturprogramm, die Bildungs- und Beratungsprojekte und das selbstverwaltete soziokulturelle Zentrum. Die Selbstverwaltung besteht wiederum aus sieben Bereichen, die unterschiedliche Räume nutzen. Zwischen diesen Ebenen – Verein, Selbstverwaltung, Bereiche, Gruppen und Initiativen – ist im Sinne der Bereichsautonomie zu differenzieren.

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