Sachwalterschaft: neues Gesetz

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Sachwalterschaft: neues Gesetz

Vor dreieinhalb Jahren startete eine Arbeits-Gruppe im Justizministerium mit den Jurist_innen Peter Barth und Romana Fritz, Justizminister Wolfgang Brandstetter und Menschen mit Lernschwierigkeiten. Am 1. Juli 2018 tritt nun schließlich das Erwachsenenschutzvertretungs-gesetz in Kraft. Das ist das Ende der Sachwalterschaft.

Beitrag von Oswald Föllerer, Selbstvertretungs-Zentrum Wien

Es war ein langer Weg. Vor dreieinhalb Jahren wurde mit einer Arbeits-Gruppe im Justizministerium gestartet. Es waren die Jurist_innen Peter Barth und Romana Fritz und der Justizminister Wolfgang Brandstetter und Menschen mit Lernschwierigkeiten dabei.

v.l.n.r.: Wolfgang Brandstetter, Peter Barth, Romana Fritz, Oswald Föllerer, Andreas Zehetner
v.l.n.r.: Wolfgang Brandstetter, Peter Barth, Romana Fritz, Oswald Föllerer, Andreas Zehetner

Zu Beginn war ein Gast aus Kanada da, der uns von der Situation in seinem Land erzählt hat. Dort gibt es ein selbstbestimmtes Leben ohne Sachwalterschaft.
Es gab dann eine Zukunftsplanung und wir überlegten uns, wie das Sachwalter-Gesetz in Zukunft aussehen könnte.

Wir haben viel darüber diskutiert, wie ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft aussieht. Wo kann ich selbst bestimmen im Leben? Jeder Mensch macht Fehler, aber das heißt nicht, dass man nach einem Fehler gleich fremdbestimmt werden soll.

Es war ein langes herumziehen bis das Gesetz in Kraft getreten ist, weil es um das Finanzielle gegangen ist. Zuerst hat es nicht gut ausgesehen. Endlich war es so weit und die Parteien konnten sich einigen. Das Erwachsenenschutzvertretungsgesetz tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Das ist das Ende der Sachwalterschaft.

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