
Barrierefreiheitserklärung
Der Abbau von Barrieren ist von großer Bedeutung für eine gleichberechtigte Gesellschaft. Deshalb ist es uns besonders wichtig, barrierearme Bedingungen im WUK Werkstätten- und Kulturhaus zur Verfügung zu stellen und ständig an deren Weiterentwicklung zu arbeiten.
Wir bemühen uns, möglichst viele Barrieren zu erkennen, zu benennen und abzubauen. Das gilt auch für die WUK-Website. Wir versuchen, die WUK-Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.wuk.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die Website wuk.at sowie die auf der Website zur Verfügung gestellten Formulare sind nicht mit der Tastatur bedienbar, somit ist das WCAG-Kriterium 2.1 nicht erfüllt.
Eine Bedienbarkeit mit Touchscreens ist nicht vollumfänglich gegeben, somit ist das WCAG-Kriterium 2.5 nicht erfüllt.
Einzelne Textteile haben einen zu geringen Kontrast zu ihrem Hintergrund (WCAG-Kriterium 1.4.3).
Einigen Bildern und Buttons sind keine Alternativtexte hinterlegt oder der Alternativtext enthält keine Beschreibung des konkreten Bildes. Damit ist das WCAG-Kriterium 1.1.1 nicht erfüllt. Neu hochgeladene Bilder werden in Zukunft mit Alternativtext versehen.
Einige Videos sind auf der Video-Plattform Youtube gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen (WCAG-Kriterium 1.2.5).
b. Unverhältnismäßige Belastung
Wir haben die Möglichkeiten der Adaption geprüft und bewertet. Die Adaption der bestehenden Website, um alle WCAG-Kriterien erfüllen zu können, führt allerdings zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand. Wir planen einen Relaunch der Website, sodass diese künftig alle aktuell geltenden und erforderlichen WCAG-Kriterien erfüllt.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte oder Komponenten und Dienste von Dritten, beispielsweise Verlinkungen zu Ticketanbietern, die nicht im Einflussbereich des WUK liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Feedback und Kontaktangaben
Solltest du auf der Website www.wuk.at Barrieren finden, kannst du diese melden und uns somit helfen, das Webangebot noch weiter zu verbessern. Wir sind bestrebt, unsere Inhalte möglichst barrierefrei zur Verfügung zu stellen und arbeiten an einer kontinuierlichen Verbesserung.
Für das Feedback schicke uns gerne eine E-Mail oder nimm telefonischen Kontakt mit dem WUK Informationsbüro auf. Wir bitten dich, uns die URL der betroffenen Website oder des Dokuments und eine Beschreibung des Problems mitzuteilen, damit wir unser Angebot entsprechend prüfen und wenn möglich weiter verbessern können.
Kontakt
E-Mail: info@wuk.at
Telefon: +43-1-401 21-0
Mo bis Fr, 9 – 20 Uhr
Sa, So und feiertags, 15 – 20 Uhr
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst du dich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit im WUK
https://www.wuk.at/barrierefreiheit/
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt, die von der gleichstellungsbeauftragten Person sowie der wuk.at-Websiteredaktion durchgeführt wurde.
Diese Erklärung wurde am 9.9.2025 erstellt.