WUK-Sanierung: Offener Brief an das FZ

(c) Heribert Corn

WUK-Sanierung: Offener Brief an das FZ

Der untenstehende Brief des WUK-Vorstandes erging am 16. März 2023 zusammen mit dem Leihvertrag und Beilagen an den Verein Kommunikationszentrum für Frauen, Lesben, Migrantinnen und Mädchen (FZ). 

Liebe FZ-Frauen,

wie ihr wisst, haben sich die WUK-Vereinsmitglieder in einer Generalversammlung am 5. Juli 2020 für den Abschluss eines Paketes „Mietvertrag und Sanierung“ mit der Stadt Wien ausgesprochen. Diese demokratische Entscheidung der Basis für den Mietvertrag gibt uns die nötige Planungssicherheit für unsere zukünftigen Aktivitäten und schafft vertragliche Klarheit für das WUK als ehemaligen Prekaristen. Außerdem war die aktuell laufende Sanierung des Hauses in der Währinger Straße 59 nach über 160 Jahren intensiver Nutzung dringend und unumgänglich geworden. Wir stehen schließlich in der Verantwortung, für eine langfristige Absicherung des WUK zu sorgen – im Interesse von u.a. 150 Gruppen, eines Kulturbetriebs mit vier Sparten, zehn Projekten im Bereich Bildung und Beratung sowie rund 200.000 WUK-Nutzer_innen pro Jahr.

Parallel dazu bemühen wir uns schon seit 2019, auch mit dem Verein Kommunikationszentrum für Frauen, Lesben, Migrantinnen und Mädchen (FZ) zu einer vertraglichen Klarheit über die von euch genutzten Räume zu kommen und eine für alle Seiten bestmögliche Lösung zu finden. Das Ergebnis dieser Bemühungen, der zahlreiche Gesprächsrunden vorausgegangen sind, liegt in der Form eines Leihvertrages auf dem Tisch. Dieser beinhaltet, dass das FZ seine Arbeit autonom fortführen kann wie bisher. Außerdem ist darin unser Angebot festgehalten, dass das FZ sich nicht solidarisch an dem Nutzungsentgelt beteiligen muss, das laut Mietvertrag zwischen Stadt Wien und WUK vertraglich vereinbart und von den WUK-Bereichen beschlossen wurde. Selbstverständlich ist für uns jedoch auch im Sinne eurer Autonomie, dass ihr dafür aufkommen müsst, was ihr selbst verbraucht, und daher eure Betriebs- und Energiekosten selbst übernehmt.

Die selbstverwalteten Bereiche haben eine Rechtssicherheit gegenüber dem WUK-Verein verlangt, um ihre Existenz in den Räumen abzusichern und dafür im Gegenzug die finanziellen Beiträge zu leisten. Auch laut dem Mietvertrag mit der Stadt Wien und dem Beschluss des Wiener Gemeinderates müssen jene internen Verhältnisse geregelt sein, die durch die Überlassung des Mietgegenstandes erfolgen. Vereinsintern liegt diese Regelung nun mit dem ARGE-Vertrag vor, der von allen WUK-Vereinen unterschrieben wurde. Jetzt ist die Zeit gekommen, auch den Leihvertrag abzuschließen, der die Vereinbarung zwischen dem FZ und dem WUK verbindlich festhält und ein respektvolles Nebeneinander ermöglicht. Für Gespräche zu Detailfragen stehen wir weiterhin gern zur Verfügung. Darüber hinaus kann es jedoch keine Verhandlungen mehr geben. Die fertiggestellten Räume werden wir nur dann übergeben können, wenn der vorliegende Vertrag unterzeichnet wird. Wir ersuchen euch daher hiermit, den Leihvertrag bis spätestens 31. März 2023 rechtsgültig zu unterschreiben und an uns zu retournieren.

Mit besten Grüßen
WUK Vorstand

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