ZUR AKTUELLEN SITUATION DES VEREINS FZ IM WUKSeit 2019 bemüht sich das WUK um eine vertragliche Regelung mit dem Verein Kommunikationszentrum für Frauen, Lesben, Migrantinnen und Mädchen (kurz Verein FZ) über den von ihm genutzten Gebäudeteil der Währinger Straße 59/6, um für beide Vereine Rechtssicherheit herzustellen. Bisher ohne Ergebnis. Im Zuge der WUK Sanierung musste der Verein FZ, wie alle anderen Raumnutzer*innen, die von ihm genutzten Räume verlassen, um den Sanierungsarbeiten Platz zu machen. Zwischenzeitlich hat das WUK dem Verein FZ einen Leihvertrag vorgelegt. Dieser sichert die Autonomie des Vereins FZ, verzichtet auf die solidarische Beteiligung des Vereins am Nutzungsbeitrag, den alle andere Gruppen im Hause leisten, und beinhaltet lediglich die Verpflichtung, seine Gebrauchskosten (Strom, Fernwärme, …) selbst zu übernehmen. Auch dieses Angebot wurde von Verein FZ ausgeschlagen. Das WUK sah sich aufgrund des vertragslosen Zustandes veranlasst, dem Verein FZ die Rückkehr in die Räume der Stiege 6 zu verwehren. Der Verein FZ hat gegen die Stadt Wien, Eigentümerin des Gebäudes, und das WUK als Mieterin eine Besitzstörungsklage eingebracht. Diese wurde vom Gericht in erster Instanz abgewiesen. Dem Rekurs des Vereins FZ beim Landesgericht Wien wurde am 4.10.2024 hingegen stattgegeben. Das bedeutet, dass das WUK dem Verein FZ den Zutritt zu den Räumlichkeiten Währinger Straße 59/Stiege 6 gewähren muss – trotz weiterhin ungeklärter rechtlicher Situation. Zur Klärung des Rechtsverhältnisses hat das WUK im April 2024 seinerseits Klage eingebracht. Ein Besitzstörungsverfahren klärt lediglich die Frage der Störung des Besitzes, kann aber nicht über die Rechtsverhältnisse zwischen der Stadt Wien, dem WUK und dem Verein FZ entscheiden. Das vom WUK eingebrachte Verfahren zur Klärung des Rechtsverhältnisses ist derzeit noch am Laufen. |