 Der Vorstand des WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser lädt zur Ordentlichen GeneralversammlungAm Sonntag, 17. November 2024, um 14 Uhr im Projektraum (barrierefrei) WUK, Währinger Straße 59, 1090 Wien ******************************* HauskonferenzMittwoch 13. November, 18.30 Uhr im Besprechungsraum im Mittelhaus (Zugang über das Informationsbüro) ******************************* Tagesordnung der WUK Generalversammlung 2024- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Gesprächsleitung und der Protokollführung
- Beschlüsse zur Tagesordnung
- Berichte des Vorstands
- Diskussion der Berichte des Vorstands
- Bericht der dualen Geschäftsleitung
- Diskussion des Berichtes der dualen Geschäftsleitung
- Präsentation des Berichts der Abschlussprüfung für 2023
- Bericht der Vereinsprüfung
- Diskussion der Berichte von Abschlussprüfung und Vereinsprüfung
- Entlastung des Vorstands für das Jahr 2023
- Präsentation des voraussichtlichen Rechnungsabschlusses 2024
- Präsentation des Budget-Voranschlags 2025
- Genehmigung des Budget-Voranschlags 2025
- Wahl der zweiten Vereinsprüferin gem. § 15 (5) der Vereinsstatuten
- Anträge
- Allfälliges
Die Ausgabe der Stimmkarten erfolgt ab 13.45 Uhr. Stimmberechtigt sind alle (definitiv aufgenommenen) WUK-Mitglieder, die bis spätestens 2 Wochen vor dem GV-Termin – also bis So 3. November – den Mitgliedsbeitrag für 2024 bezahlt haben. Im Zweifelsfall (die Einzahlung erscheint aus irgendeinem Grund nicht im Computer auf) obliegt der Nachweis über die Stimmberechtigung den einzelnen WUK-Mitgliedern. Wir ersuchen euch daher, den Einzahlungsnachweis oder die Mitgliedskarte mitzunehmen. Fristen Laut der Geschäftsordnung für WUK-Generalversammlungen sind folgende Fristen einzuhalten: a) Spätestens 8 Wochen vor der GV sind die WUK-Mitglieder vom Vorstand einzuladen. b) Spätestens 4 Wochen vor der GV sind die Anträge an den Vorstand zu übergeben (auch Anträge auf Erweiterung und Änderung der Tagesordnung). Nicht rechtzeitig eingebrachte Anträge kommen erst nach allen anderen Anträgen und nur unter bestimmten Bedingungen zur Behandlung (Kapitel F, Punkt 43 und 44 der GO). c) Spätestens 2 Wochen vor der GV sind vom Vorstand die Tagesordnung und die Anträge auszusenden. Gleichzeitig werden die Rechenschaftsberichte des Vorstandes und der Vereinsprüfung im Informationsbüro zur Einsicht aufliegen sowie der Budget-Bericht und der Budget-Voranschlag auf der WUK-Homepage einsehbar sein und im Informationsbüro aufliegen. | |
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