EINLADUNG DES VORSTANDES

 

Der Vorstand des WUK – Verein zur Schaffung offener

Kultur- und Werkstättenhäuser lädt zur

Ordentlichen Generalversammlung

Am Sonntag, 17. November 2024, um 14 Uhr
im Projektraum (barrierefrei)
WUK, Währinger Straße 59, 1090 Wien

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Hauskonferenz

Mittwoch 13. November, 18.30 Uhr
im Besprechungsraum im Mittelhaus (Zugang über das Informationsbüro)

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Tagesordnung der WUK Generalversammlung 2024

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Wahl der Gesprächsleitung und der Protokollführung
  4. Beschlüsse zur Tagesordnung
  5. Berichte des Vorstands
  6. Diskussion der Berichte des Vorstands
  7. Bericht der dualen Geschäftsleitung
  8. Diskussion des Berichtes der dualen Geschäftsleitung
  9. Präsentation des Berichts der Abschlussprüfung für 2023
  10. Bericht der Vereinsprüfung
  11. Diskussion der Berichte von Abschlussprüfung und Vereinsprüfung
  12. Entlastung des Vorstands für das Jahr 2023
  13. Präsentation des voraussichtlichen Rechnungsabschlusses 2024
  14. Präsentation des Budget-Voranschlags 2025
  15. Genehmigung des Budget-Voranschlags 2025
  16. Wahl der zweiten Vereinsprüferin gem. § 15 (5) der Vereinsstatuten
  17. Anträge
  18. Allfälliges

Die Ausgabe der Stimmkarten erfolgt ab 13.45 Uhr.

Stimmberechtigt sind alle (definitiv aufgenommenen) WUK-Mitglieder, die bis spätestens 2 Wochen vor dem GV-Termin – also bis So 3. November – den Mitgliedsbeitrag für 2024 bezahlt haben. Im Zweifelsfall (die Einzahlung erscheint aus irgendeinem Grund nicht im Computer auf) obliegt der Nachweis über die Stimmberechtigung den einzelnen WUK-Mitgliedern. Wir ersuchen euch daher, den Einzahlungsnachweis oder die Mitgliedskarte mitzunehmen.

Fristen
Laut der Geschäftsordnung für WUK-Generalversammlungen sind folgende Fristen einzuhalten:
a) Spätestens 8 Wochen vor der GV sind die WUK-Mitglieder vom Vorstand einzuladen.
b) Spätestens 4 Wochen vor der GV sind die Anträge an den Vorstand zu übergeben (auch Anträge auf Erweiterung und Änderung der Tagesordnung). Nicht rechtzeitig eingebrachte Anträge kommen erst nach allen anderen Anträgen und nur unter bestimmten Bedingungen zur Behandlung (Kapitel F, Punkt 43 und 44 der GO).
c) Spätestens 2 Wochen vor der GV sind vom Vorstand die Tagesordnung und die Anträge auszusenden. Gleichzeitig werden die Rechenschaftsberichte des Vorstandes und der Vereinsprüfung im Informationsbüro zur Einsicht aufliegen sowie der Budget-Bericht und der Budget-Voranschlag auf der WUK-Homepage einsehbar sein und im Informationsbüro aufliegen.

Antrag zur politischen Positionierung

Antrag zur Statutenänderung

Antrag zur Änderung der Geschäftsordung der Mitgliederversammlung

 
 
 

WUK Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser 1090 Wien, Währinger Straße 59
ZVR: 535133641

T +43 1 401 21 - 0
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