Liebe WUK-Mitglieder, auf der Mitgliederversammlung (MV) am So 9.11.2025 wird leider keine Vorstandswahl stattfinden, da sich trotz Nachfrist nicht ausreichend Kandidat*innen beworben haben. Für eine Vorstandswahl sind mindesten sechs Kandidat*innen erforderlich. Daher lädt der Vorstand des WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser fristgerecht alle Mitglieder des Vereins WUK zur nächsten Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl ein: Sonntag, 18.1.2025 um 14.00 Uhr in der Kunsthalle Exnergasse im WUK, 1090 Wien, Währinger Straße 59. Die Ausgabe der Stimmkarten erfolgt ab 13:45 Uhr. Als Tagesordnung wird vorgeschlagen: - Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Gesprächsleitung und der Protokollführung
- Beschlüsse zur Tagesordnung
- Wahl der Vereinsprüfer*innen gem. § 15 (5) der Vereinsstatuten
- Wahl der Wahlkommission
- Vorstellung der Kandidat*innen für den Vorstand
- Wahl der Vorstandsmitglieder
- Bestätigung der Aufteilung der Vorstands-Funktionen
- Anträge
- Allfälliges
Fristen Stimmberechtigt sowie aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder, die bis spätestens sieben Kalendertage vor der MV, also bis zum 11.1.2026 (Eingang), alle fälligen Mitglieds- und sonstigen Beiträge bezahlt haben. Der Nachweis darüber obliegt im Zweifelsfall dem betreffenden ordentlichen Mitglied. Mitglieder 2025 sind stimmberechtigt Spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung (MV, also bis 4.1.2026) sind die Kandidaturen für den neuen Vorstand sowie die Anträge an den Vorstand zu übergeben (auch Anträge auf Erweiterung und Änderung der Tagesordnung). Nicht rechtzeitig eingelangte kommen, wenn die MV im Einzelfall nicht anders entscheidet, erst nach der Behandlung aller anderen Anträge zur Behandlung. Sollte die erforderliche Zahl an Kandidaturen nicht fristgerecht eingelangt sein, erfolgt mit der zweiten Einladung spätestens 10 Tage vor der MV eine Fristverlängerung für die Übermittlung von Kandidaturen bis 4 Tage vor der MV. |