WUK-Generalversammlung am 27. November 2022Einladung des WUK-VorstandsDer Vorstand des WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser lädt hiermit fristgerecht alle WUK- Mitglieder (Mitglieder des Vereins) zur ordentlichen Generalversammlung ein. Sonntag, 27. November 2022, um 14 Uhr im WUK Projektraum 1090 Wien, Währinger Straße 59. Als TAGESORDNUNG wird vorgeschlagen: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Wahl der Gesprächsleitung und der Protokollführung 4. Beschlüsse zur Tagesordnung 5. Berichte des Vorstands 6. Diskussion der Berichte des Vorstands 7. Berichte der Geschäftsleitung Kultur und Verwaltung 8. Diskussion der Berichte der GL K+V 9. Berichte der Geschäftsleitung Bildung und Beratung 10. Diskussion der Berichte der GL B+B 11. Bericht der Abschlussprüfung 12. Präsentation des geprüften Jahresabschlusses 2021 13. Bericht der Vereinsprüfung 14. Diskussion der Berichte von Abschlussprüfung und Vereinsprüfung 15. Entlastung des Vorstands für das Jahr 2021 16. Präsentation des voraussichtlichen Rechnungsabschlusses 2022 17. Präsentation des Budget-Voranschlags 2023 18. Genehmigung des Budget-Voranschlags 2023 19. Allfälliges Die Ausgabe der Stimmkarten erfolgt ab 13.45 Uhr. Stimmberechtigt sind alle (definitiv aufgenommenen) WUK-Mitglieder, die bis spätestens zwei Wochen vor der GV – also bis Sonntag, 13. November 2022 – den Mitgliedsbeitrag für 2022 bezahlt haben. Im Zweifelsfall (die Einzahlung erscheint aus irgendeinem Grund nicht im System auf) obliegt der Nachweis über die Stimmberechtigung den einzelnen WUK-Mitgliedern. Wir ersuchen euch daher, eure Zahlungsbestätigung oder die Mitgliedskarte mitzunehmen. Kinderbetreuung – Bitte um Anmeldung! Um möglichst vielen Mitgliedern die Teilnahme an der Generalversammlung zu ermöglichen, organisiert der Kinder- und Jugend-Bereich von 13.30 Uhr bis zum Ende der GV – längstens aber bis 18 Uhr – eine Kinderbetreuung in der Schüler_innenschule, Stiege 4, 1. Stock. Anmeldung bitte bis spätestens Mi 23.11.2022 unter vorstand@wuk.at. Im Mail bitte Anzahl und Alter der Kinder angeben. Laut der Geschäftsordnung für WUK- Generalversammlungen sind folgende Fristen einzuhalten: a) Spätestens 8 Wochen vor der GV sind die WUK-Mitglieder vom Vorstand einzuladen. b) Spätestens 4 Wochen vor der GV – also bis Sonntag, 30. Oktober 2022 – sind Anträge an den Vorstand zu übergeben (auch Anträge auf Erweiterung und Änderung der Tagesordnung). Nicht rechtzeitig eingebrachte Anträge kommen erst nach allen anderen Anträgen und nur unter bestimmten Bedingungen zur Behandlung (Kapitel F, Punkt 43 und 44 der GO). c) Spätestens 2 Wochen vor der GV sind vom Vorstand die Tagesordnung und die Anträge auszusenden. Gleichzeitig werden die Rechenschaftsberichte im Informationsbüro zur Einsicht aufliegen. Zugleich sind auch der Budget-Bericht und der Budget-Voranschlag auf der WUK-Homepage einsehbar und im Informationsbüro aufliegen. |