Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Aufenthalts bei Veranstaltungen in den Räumen des WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser – in weiterer Folge „WUK“ genannt – ersuchen wir, Nachfolgendes zu beachten. Mit dem Betreten des WUK erklären sich die BesucherInnen mit dieser Hausordnung bzw. diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.
I. Sicherheit
1. Alle BesucherInnen sollen zur Sicherheit bei Veranstaltungen beitragen.
Insbesondere ist das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, von pyrotechnischen Erzeugnissen und von anderen gefährlichen Gegenständen untersagt.
2. Im WUK sind Besitz, Einnahme, Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, verboten.
3. Die Einlasskräfte sind angewiesen, dies zu kontrollieren und sowohl gefährliche Gegenstände als auch Drogen einzuziehen, wenn das Haus nicht sofort verlassen wird. Für eingezogene Gegenstände wird kein Ersatz geleistet – und sie werden auch nicht zurückgegeben.
4. Wird in den Räumlichkeiten oder auf dem Gelände des WUK eine Straftat begangen, von der das WUK Kenntnis erlangt, so sind wir verpflichtet, die Polizei hinzuzuziehen und gegebenenfalls auch Strafanzeige zu erstatten. Außerdem müssen wir der/dem TäterIn Hausverbot erteilen.
5. Im Interesse aller BesucherInnen müssen wir Betrunkenen oder Berauschten sowie erkennbar aggressiven Personen (auch wenn diese sich bei früheren Besuchen als solche erwiesen haben) den Einlass verwehren.
6. Zum Schutz von Kindern und anderen Gästen sowie im Sinne der Reinlichkeit dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt im Hof und anderen öffentlichen Bereichen frei herum laufen, sondern sind an der Leine zu halten. Auf Verlangen des Personals ist ihnen zusätzlich ein Maulkorb anzulegen.
7. Das Parken im Hof ist nicht gestattet. Wir ersuchen die Zeit für (Zufahrt zu) Ladezwecken möglichst kurz zu halten.
8. Öffnungszeiten des WUK
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen 15:00 bis 20:00 Uhr. Spätestens um 02:00 Uhr werden die Haustore des WUK versperrt.
9. Sperrstunde bei Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen gelten unterschiedliche Sperrstunden, diese sind beim Personal zu erfragen. In der Regel werden die Veranstaltungsräume eine halbe Stunde nach Ende der Veranstaltung für das Publikum gesperrt. Bei Verkünden der Sperrstunde haben die BesucherInnen die Veranstaltungsräume zu verlassen. Wenn das Ende der Veranstaltung außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten liegt, haben die BesucherInnen das WUK zu verlassen.
II. Gefahren- oder Brandfall
1. Im Gefahren- oder Brandfall sind die ausgeschilderten Notausgänge zu benutzen.
2. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt.
III. Nichtraucherschutz – Rauchverbot
1. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gilt bei allen Veranstaltungen sowie in den öffentlichen Bereichen des Gebäudes ein generelles Rauchverbot. Im WUK-Hof und in den dafür bestimmten Bereichen ist das Rauchen gestattet.
2. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals wird die/der RaucherIn aus dem Veranstaltungsareal gewiesen. Im Wiederholungsfall kann der neuerliche Zutritt zur Veranstaltung ohne Anspruch auf Ersatz des Kartenpreises verwehrt werden.
IV. Eintritt, Aufenthalt
1. Bei Veranstaltungen gelten die Bestimmungen des Wiener Veranstaltungs-(stätten)gesetzes.
2. Zum Eintritt bei Abendveranstaltungen ist – mit Ausnahme von gesondert gekennzeichneten Veranstaltungen – jede/r berechtigt, die/der das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Die Einlasskräfte sind angewiesen, Personaldokumente stichprobenartig zu kontrollieren. BesucherInnen, die kein gültiges Personaldokument vorweisen, kann der Zutritt verwehrt werden.
3. Informationen zu den Eintrittspreisen sind auf der WUK-Homepage – www.wuk.at – oder im WUK Folder einsehbar. Beim Kauf einer Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen KarteninhaberIn und dem Veranstalter zustande. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Termin und/oder den Ort der Veranstaltung zu verlegen oder die Veranstaltung abzusagen. Der/die KarteninhaberIn kann in diesem Falle innerhalb von zwei Wochen ab dem Veranstaltungsdatum die Eintrittskarte an der Verkaufsstelle, an der er/sie die Karte erworben hat, zurücklosen. Kartenrückgabe ist nur bei Absage einer Veranstaltung möglich.
4. Eintritts-Ermäßigungen werden unterschiedlich gewährt. Informationen zu den jeweiligen Vergünstigungen sind auf der WUK-Homepage – www.wuk.at – unter „Kontakt“ einsehbar.
5. Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anrecht mehr auf den erworbenen Sitzplatz, auch kann ein verspäteter Einlass unter Umständen erst in der Pause erfolgen.
6. Den BesucherInnen steht es frei, das WUK während einer Veranstaltung, für die sie den Eintrittspreis entrichtet haben, vorübergehend zu verlassen. Dabei wird ihnen zum Nachweis der Entrichtung des Eintrittspreises ein Kontrollstempel sichtbar auf den Arm- oder Handbereich aufgebracht. Ohne diesen Kontrollstempel kann das erneute Betreten des WUK nur gegen nochmalige Entrichtung des Eintrittspreises gewährt werden.
7. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Mitführen von Tieren in keinem Fall gestattet.
8. Ton-, Film-, Video- und Fotoaufnahmen sind nur nach Genehmigung gestattet.
9. Bei Fernsehübertragungen erteilen die BesucherInnen der übertragenden Fernsehanstalt die ausdrückliche Zustimmung, dass Aufnahmen entschädigungslos und ausnahmslos verwertet werden dürfen.
V. Verteilen von Flugblättern, Verunreinigungen und Ablagerungen
1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist nur mit Erlaubnis der Geschäftsleitung bzw. der für die Veranstaltung Verantwortlichen gestattet.
2. Wer ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, der/dem wird der Aufwand für die Beseitigung bzw. die Reinigung in Rechnung gestellt.
Erfolgt trotz einer diesbezüglichen Aufklärung ein erneuter Versuch, Handzettel oder Flugblätter zu verteilen, müssen wir der/dem VerteilerIn ein Hausverbot erteilen.
3. Verunreinigungen und Ablagerungen in den öffentlichen Räumen sind nicht gestattet. Bei einem Zuwiderhandeln wird dem/der VerursacherIn der Aufwand der Beseitigung bzw. der Reinigung in Rechnung gestellt. Erfolgt trotz Aufklärung ein erneuter Versuch, müssen wir dem/der VerursacherIn ein Hausverbot erteilen.
VI. Garderobe
1. Laut Wiener Veranstaltungsstätten-Gesetz gibt es die Verpflichtung, Gegenständen, die im Gefahren- und Brandfall eine Behinderung darstellen können, abzugeben. Dazu zählen unter anderem Hand-, Akten- und Laptop-Taschen, Rucksäcke sowie Gepäckstücke die größer als 30 mal 30 cm groß sind, Mäntel, Daunenjacken, Regenschirme, Spazierstöcke, Skateboards, Roller und ähnliches. Bei den Veranstaltungen, bei denen vom WUK eine Garderobe angeboten wird, müssen die BesucherInnen deshalb während des Aufenthalts ihre Garderobenstücke gegen Aushändigung eines Garderobenscheines abgeben.
3. Mit der Aushändigung des Garderobenscheins übernimmt das WUK die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal während der Dauer der Veranstaltung.
4. Diese Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert abgegebener Gegenstände, höchstens jedoch auf 150,- € pro Garderobenschein.
5. In abgegebenen Gegenständen sollen sich keine Wertsachen und Bargeld befinden. Sie unterliegen jedenfalls nicht der Haftung des WUK. Solche Gegenstände hinterlegen die BesucherInnen auf eigene Gefahr.
6. Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe bzw. andere abgegebene Gegenstände bei Vorlage des Garderobenscheines ohne Nachprüfung der Berechtigung aus.
7. Wird keine Garderobe angeboten, so ersuchen wir die BesucherInnen, auf ihre Garderobe selbst zu achten. Das WUK kann in diesem Falle keine Haftung übernehmen.
VII. Fundsachen
1. Gegenstände aller Art, die in den Räumen des WUK gefunden werden, bitten wir unverzüglich beim Garderobenpersonal oder einer/einem WUK-MitarbeiterIn abzugeben.
2. Verloren gegangene Gegenstände sind während der Veranstaltung beim Garderoben- bzw. Sicherheitspersonal zu erfragen. Nach Ende der Veranstaltung werden gefundene Gegenstände im Informationsbüro des WUK (Telefon +43-1-401 21-0) hinterlegt.
VIII. Haftung für Personenschäden
1. Eine Haftung des WUK für Personenschäden, die im WUK erlitten werden, ist – sofern nicht durch gesetzliche Bestimmungen eine weiterführende Haftung vorgeschrieben ist – auf solche Schäden beschränkt, die aus vorsätzlichen Handlungen oder durch grobe Fahrlässigkeit des Personals des WUK entstanden sind.
2. Für Schäden, die den BesucherInnen des WUK durch das Verschulden Dritter zugefügt werden, ist jede Haftung des WUK ausgeschlossen.
IX. Historische Bausubstanz
1. Beim WUK handelt es sich um eine historische Gebäudesubstanz.
Demzufolge bitten wir, eine erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen, um Beschädigungen am Haus und an Personen zu vermeiden.
2. Schadenersatzansprüche gegenüber dem WUK für Schäden, die auf der Nichtbeachtung der besonderen baulichen Gegebenheiten des Hauses beruhen, sind – außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unseres Personals – ausgeschlossen.
X. Hausrecht
1. Das Hausrecht des WUK wird vom/von der zuständigen GeschäftsführerIn des WUK wahrgenommen bzw. bei seiner/ihrer Abwesenheit an die/den jeweilige/n Diensthabende/n bzw. AbenddienstleiterIn übertragen.
2. Diese Verantwortlichen sind berechtigt, nötigenfalls Personen, die den Ablauf von Veranstaltungen stören oder sich in anderer Weise nicht an diese Hausordnung und Geschäftsbedingungen halten, des Hauses zu verweisen. Sie können Hausverbote aussprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts ergreifen.
3. Den Anweisungen des Personals ist in allen Belangen unbedingt Folge zu leisten.
4. Im Falle der Verweisung aus einer Veranstaltung oder der Erteilung eines Hausverbots besteht kein Anspruch auf Ersatz des Kartenpreises oder anderer Kosten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung.
XI. Kontakt zum WUK
Anfragen, Hinweise und Beschwerden können an folgende Adresse gerichtet werden:
WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser,
1090 Wien, Währinger Straße 59
Telefon +43-1-401 21-0
Fax +43-1-401 21-65
E-Mail info@wuk.at
Für den Vorstand des WUK:
Vincent Abbrederis / Geschäftsleitung
WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser
(Beschlossen am 21.10.2010)